426 Abs. 2 StPO die auf die Verfahrenseinstellung betreffend den Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung (Ziff. 1.a vorstehend) entfallenden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 3'403.30, bestehend aus einer reduzierten Pauschalgebühr von CHF 1'200.00 und den Auslagen von CHF 2'203.30, aufzuerlegen.