2 der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2022 verstanden haben wolle, zumal er im Schreiben Ausführungen zur seiner finanziellen Situation mache und dieses somit auch als Kostenerlassgesuch interpretiert werden könnte. Mit undatierter Eingabe (Eingang: 3. Februar 2023) teilte der Beschwerdeführer mit, dass er Beschwerde gegen die Kostenauferlegung gemäss der Einstellungsverfügung vom 21. Dezember 2022 erheben wolle.