__ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Vergewaltigung und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz ein und auferlegte ihm die Verfahrenskosten im Umfang von CHF 3'403.30. Am 24. Januar 2023 leitete die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer in Strafsachen ein mit «Beschwerde gegen die Kostenauferlegung BJS 21 13750/AFA» betiteltes undatiertes Schreiben des Beschwerdeführers weiter, welches er an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland gerichtet hatte und von diesem an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden war (Eingang Regionalgericht: 23. Januar 2023; Eingang Staatsanwaltschaft: 24. Januar 2023).