4. Den Beschuldigten 1-4 wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von CHF 1'800.00 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. 5. Weitergehend wird keine Entschädigung ausgerichtet. 6. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - den Beschuldigten 1-4, alle v.d. Rechtsanwälte Dr. B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt H.________ (mit den Akten – per Kurier)