9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Anträge des Beschwerdeführers auf Aushändigung sämtlicher Rechtsgrundlagen und auf Einholung eines gerichtlichen Gutachtens bei Prof. Dr. iur., LLM G.________ werden abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.