Der Honorarnote von Rechtsanwalt Dr. B.________ vom 12. Dezember 2023 kann entnommen werden, dass ein Anwaltsaufwand von 7.8 Stunden und im Ergebnis eine Entschädigung in der Höhe von CHF 2'608.40 (inkl. Auslagen und MWST) geltend gemacht wird. Auch wenn sich die Verteidigung im Beschwerdeverfahren erstmals mit dem Sachverhalt und den sich stellenden Rechtsfragen auseinandersetzt hat, erweist sich das für das Verfassen (inkl. Studium der Nichtanhandnahmeverfügung, der Eingaben des Beschwerdeführers und der amtlichen Akten) der rund zweiseitigen Stellungnahme insgesamt geltend gemachte Honorar als zu hoch.