84 OR mit weiteren Hinweisen). Eine «Promissory Note» stellt kein gesetzliches Zahlungsmittel im Sinne von Art. 2 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG; SR 941.10) dar. Dadurch entfällt vorderhand die Annahmepflicht gemäss Art. 3 WZG. Da es sich bei Art. 84 OR indes um eine dispositive Regelung handelt, darf davon abgewichen werden (SCHROETER, a.a.O., N. 4 zu Art. 84 OR). Allerdings bedarf es hierfür einer Vereinbarung der Parteien (SCHROETER, a.a.O., N. 20 vor Art. 84-90 OR und N. 17 ff.