3. 3.1 Der vom Beschwerdeführer vorgebrachte Anzeigesachverhalt wurde von der Staatsanwaltschaft wie folgt wiedergegeben (vgl. S. 2 der angefochtenen Verfügung): Mit Anzeige vom 08.05.2023 zeigte F.________ die A.________ AG, E.________, CEO, D.________, Leiter Legal Service, sowie C.________, Konzernjurist, an und stellte Strafantrag. F.________ machte zusammengefasst geltend, der A.________ AG wiederholt eine sog. Promissory Note zugestellt zu haben, um bestehende und zukünftige Buchhaltungsdifferenzen auszugleichen.