__ AG» zu überprüfen und deren Widerrechtlichkeit festzustellen habe (Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Dezember 2023). Auch dieser Antrag geht über das Anfechtungsobjekt hinaus und fällt ohnehin nicht in die Zuständigkeit des Obergerichts. 2.3 Der Antrag des Beschwerdeführers auf Aushändigung sämtlicher Rechtsgrundlagen (inkl. deren Zustandekommen) wird abgewiesen. Die vorliegend massgeblichen Rechtsgrundlagen werden nachfolgend explizit genannt und können vom Beschwerdeführer in den entsprechenden Datenbanken eingesehen werden. Der Beschwerdeführer nennt selbst diverse, angeblich relevante Rechtsgrundlagen.