Die Strafanzeige mit Aktenzeiche SV.23.0327-ZEB ist zur Weiterbeurteilung an die Bundesanwaltschaft in Bern zur sofortigen Eröffnung und Bearbeitung zurückzuweisen. Gefahr ist in Verzug! Dem Beschwerdeführer ist rechtliches Gehör zu gewähren. Dem Beschwerdeführer ist die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen!»