Mit Verfügung vom 15. Juni 2023 nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beschuldigten nicht an die Hand. Dagegen sowie gegen die Übernahmeverfügung der Generalstaatsanwaltschaft vom 9. März 2023 reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 1. Juli 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) sowie beim Bundesstrafgericht ein.