1. Der Straf- und Zivilkläger reichte am 15. Februar 2023 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen die kantonalen und städtischen Angestellten der Steuerverwaltung des Kantons Bern und unbekannte Täterschaft ein. Mit Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft vom 9. März 2023 wurde das Verfahren durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) übernommen. Dieser wurden in der Folge gestützt auf die Übernahmeverfügung auch weitere Anzeigen des Straf- und Zivilklägers übermittelt. Mit Verfügung vom 15. Juni 2023 nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beschuldigten nicht an die Hand.