Gleichentags forderte sie den Beschwerdeführer auf, ergänzend zur Anzeige einige Fragen zu beantworten. Der Beschwerdeführer kam dieser Aufforderung mit Eingabe vom 13. Oktober 2022 nach. Zudem forderte sie bei Rechtanwalt D.________ und Rechtsanwältin E.________ am 11. Oktober 2022 schriftliche Stellungnahmen ein, wobei die beiden auf die Einreichung einer Stellungnahme verzichteten (vgl. Schreiben vom 27. Oktober 2022). Ebenfalls am 11. Oktober 2022 ersuchte die Staatsanwaltschaft die A.________ AG, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, um eine schriftliche Stellungnahme. Nach einer Fristverlängerung stellte Rechtsanwalt F.___