3 Der gutheissende Beschwerdebeschluss vom 30. Mai 2022 ging am 1. Juni bei der Staatsanwaltschaft ein. Nachdem der Beschwerdeführer am 26. September 2022 bei der Staatsanwaltschaft darum ersucht hatte, das Strafverfahren an die Hand zu nehmen, eröffnete die Staatsanwaltschaft am 11. Oktober 2022 und damit nach rund vier Monaten eine Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen versuchter Nötigung. Gleichentags forderte sie den Beschwerdeführer auf, ergänzend zur Anzeige einige Fragen zu beantworten.