Deswegen hätten die Beschuldigten den Beschwerdeführer an den Armen ergriffen und ihn mit der Escort-Position zum Patrouillenfahrzeug führen wollen. Darauf habe der Beschwerdeführer mit lautem Geschrei reagiert, seine Arme gelöst und begonnen, mit diesen herumzufuchteln. Es gibt keine Hinweise, dass diese Angaben im Anzeigerapport nicht der Wahrheit entsprechen. Mit Blick auf das beharrliche Festhalten des Beschwerdeführers am Termin sowie seinem bisherigen (passiven) Widerstand erscheint es auch glaubhaft, dass er sich in der Folge weigerte, mit der Polizei mitzugehen.