Es ist daher zumindest von passivem Widerstand auszugehen, weshalb der Polizei letztlich nichts anderes übrigblieb, als den Beschwerdeführer mittels körperlichem Zwang zu entfernen. Aus dem Anzeigerapport vom 17. März 2021 geht hervor, dass der Beschwerdeführer angegeben habe, er würde nach dem Weggehen der Polizei gleich zurückkehren, weshalb die Beschuldigten den Beschwerdeführer zum Bahnhof fahren wollten, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Deswegen hätten die Beschuldigten den Beschwerdeführer an den Armen ergriffen und ihn mit der Escort-Position zum Patrouillenfahrzeug führen wollen.