Zudem ist anzunehmen, dass er seinem Anwalt auch mitgeteilt hätte, falls die Polizei ihn mit Füssen, mit der Faust und mit Knien geschlagen hätte als er sich gegen den Versuch, seine Fingerabdrücke zu nehmen, gewehrt hatte (vgl. Schreiben des Beschwerdeführers an die O.________(Institution) vom 18. März 2021). Weiter geht aus der Aktennotiz vom 6. Mai 2021 hervor, dass auch dem mit der Einvernahme beauftragten Polizisten nichts aufgefallen ist. Der Beschwerdeführer habe einfach Kratzer und Schürfungen an seinem Ellenbogen erwähnt.