5. 5.1 In dem vom Beschwerdeführer eingereichten Bericht vom 2. Mai 2021 von Dr. med. G.________ des Notfallzentrums des L.________(Spital) wird als Diagnose Folgendes festgehalten: «Persisitierende Schmerzen bei St.n. Rippenfraktur 9. Rippe links nach tätlichem Angriff am 22.02.2021 [sowie] anamnetisch St.n. Durchschussverletzung Oberarm links (N.________(Land))». Aus der Notfallanamnese geht hervor, dass der Beschwerdeführer selbst vorstellig wurde. Die Angaben, wonach er am 22. Februar 2021 tätlich angegriffen und in H.________ (Ort) behandelt worden sei, stammen offensichtlich von ihm.