Die vier Beschuldigten waren an diesem Einsatz vom 22./23. Februar 2021 involviert. Gegen den Beschwerdeführer erging im Zusammenhang mit diesen Vorfällen am 29. Juni 2021 ein Strafbefehl wegen Hinderung einer Amtshandlung. Mit E-Mail vom 28. April 2021 meldete sich der Beschwerdeführer erstmals bei der Polizei und machte geltend, angegriffen und verletzt worden zu sein (Brustbein gebrochen). Gestützt darauf wurde er aufgefordert, Arztberichte zur Dokumentation seiner Verletzungen einzureichen. Dieser Aufforderung kam er mit Mail vom 6. Mai 2021 nach.