Er widersetzte sich in der Folge auch auf dem Polizeiposten den polizeilichen Massnahmen (erkennungsdienstliche Erfassung) und wurde erneut zu Boden geführt und gefesselt. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wurde die erkennungsdienstliche Erfassung abgebrochen (vgl. vorläufige Festnahme vom 22. Februar 2021 sowie Anzeigerapport vom 17. März 2021). Am Folgetag nach Beizug eines Anwalts willigte der Beschwerdeführer in die erkennungsdienstliche Erfassung und eine Befragung ein. Die vier Beschuldigten waren an diesem Einsatz vom 22./23. Februar 2021 involviert.