Der Beschwerdeführer verweigerte weiterhin jegliche Kooperation und musste schliesslich mit körperlicher Gewalt aus dem Gebäude gebracht werden. Da er sich auch nicht zum Bahnhof M.________(Ort) bringen liess und er weiterhin passiven Widerstand leistete, wurde er zwecks polizeilicher Festnahme zu Boden geführt und gefesselt. Er widersetzte sich in der Folge auch auf dem Polizeiposten den polizeilichen Massnahmen (erkennungsdienstliche Erfassung) und wurde erneut zu Boden geführt und gefesselt.