so auch der Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 389 vom 21. März 2022 E. 4). Nach Art. 14 StGB verhält sich rechtmässig, wer handelt, wie es das Gesetz gebietet oder erlaubt, auch wenn die Tat nach dem Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz mit Strafe bedroht ist.