Unter Vorbehalt nachfolgender Ausführungen ist auf die Beschwerde daher einzutreten. Gegenstand im Beschwerdeverfahren ist die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. Januar 2023 (Tätlichkeiten, evtl. Körperverletzungen im Zusammenhang mit der Anhaltung des Beschwerdeführers am 22./23. Februar 2021 auf der Polizeiwache M.________(Ort)). Sofern der Beschwerdeführer sich auf andere Vorfälle oder Personen bezieht, insbesondere in seiner Eingabe vom 25. Mai 2023, ist auf seine Beschwerde nicht einzutreten.