Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, innert 5 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung die in Ziffer 2 der Beschwerdeschrift erwähnten Beweismittel einzureichen und den Antrag gemäss Ziffer 5 allenfalls neu und verständlich zu stellen. Die Anträge gemäss den Ziffern 3 und 4 wurden abgewiesen. Mit Eingabe vom 6. Februar 2023 beantragte der Beschwerdeführer eine Fristverlängerung für die Einreichung der Beweismittel, welche ihm mit Verfügung vom 9. Februar 2023 bis 17. Februar 2023 gewährt wurde.