Er habe für alles Beweismittel (Video und schriftliche Beweise, Ziffer 2). Zudem ersuchte er darum, einen Termin abzumachen, um seine Beweise zeigen zu können, seine Befragung auf Video aufzunehmen und dass die Befragung durch «RFS» öffentlich werde (Ziffern 3-5). Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer eröffnete gestützt auf diese Eingabe am 31. Januar 2023 ein Beschwerdeverfahren. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, innert 5 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung die in Ziffer 2 der Beschwerdeschrift erwähnten Beweismittel einzureichen und den Antrag gemäss Ziffer 5 allenfalls neu und verständlich zu stellen.