1. Mit Verfügung vom 16. Januar 2023 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die vier Beschuldigten wegen Tätlichkeiten, evtl. Körperverletzung ein. Am 25. Januar 2023 reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Schreiben bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Darin führte er aus, die Verfügung sei unrichtig und umgekehrt geschrieben. Er habe für alles Beweismittel (Video und schriftliche Beweise, Ziffer 2).