3. Der Beschwerdeführerin wird vom Kanton Bern für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1'089.70 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. 4. Zu eröffnen: - Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. Fürsprecher D.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwältin E.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per B-Post)