Zudem ist bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, ein Verfahren gegen die Beschwerdeführerin als Beschuldigte hängig (Anzeiger A.________, Beschuldigter im Verfahren, BA 22 736, zuständig Staatsanwalt G.________). Am 11. Mai 2023 gelangte Rechtsanwalt B.________ an die Staatsanwältin E.________ und reichte ihr eine Kopie eines Schreibens an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, ein. Daraus ist ersichtlich, dass Vergleichsbemühungen für den Abschluss der beiden Verfahren BA 22 736 und O 21 9467 getätigt wurden und durch die Staatsanwaltschaft