Am 28. Juni 2022 rapportierte die Kantonspolizei die Angelegenheit an die zuständige Staatsanwältin E.________ (Eingang Staatsanwaltschaft am 6. Juli 2022). Am 1. Dezember 2022 edierte F.________, Staatsanwalt Region Oberland, die Akten bei der zuständigen Staatsanwältin, wobei die Akteneinsicht gleichentags gewährt wurde (Verfahren gegen uT wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, ebenfalls eingereicht durch die Beschwerdeführerin). Mit Schreiben vom 1. Februar 2023 ersuchte die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeführerin um Einreichung von zusätzlichen Unterlagen, welche diese mit Schreiben vom 10. Februar 2023 einreichte.