3.1 Die Generalstaatsanwaltschaft schildert demgegenüber die Prozessgeschichte wie folgt: Nach Eingang der Anzeige am 2. September 2021 erteilte die zuständige Staatsanwältin am 19. Oktober 2021 einen Polizeiauftrag zur Einvernahme der Privatklägerin und des Beschuldigten. Diese Einvernahmen wurden am 5. April 2022 und am 18. Mai 2022 durchgeführt. Auch wenn es sich um polizeiliche Einvernahmen handelt, sind es Ermittlungshandlungen, welche im Verfahren O 21 9467 erfolgten. Am 28. Juni 2022 rapportierte die Kantonspolizei die Angelegenheit an die zuständige Staatsanwältin E.________ (Eingang Staatsanwaltschaft am 6. Juli 2022).