Mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 ersuchte der Unterzeichnete erneut um zügige Behandlung der Angelegenheit. Mit Schreiben vom 1. Februar 2023 ersuchte die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeführerin mit einer Frist bis 28. Februar 2023 um Einreichung von zusätzlichen Unterlagen, welcher Aufforderung die Privatklägerin mit Eingabe vom 10. Februar 2023 nachkam. […]