In der Folge mahnte der Unterzeichnete mit Schreiben vom 5. August 2022 eine beförderliche Behandlung der Anzeige an. Die Staatsanwaltschaft antwortete mit Schreiben vom 17. August 2022 wie folgt: "Die Instruktion des Verfahrens ist noch nicht umfassend erfolgt, gerade weil die Angelegenheit von grosser Bedeutung für Ihre Klientin ist, ist die weitere Prüfung aufwändig."