BSG 162.11). Die Beschwerdeführerin ist Privatklägerin und hat ein aktuelles und praktisches Interesse an einer Durchführung des Verfahrens innert angemessener Frist. Sie ist somit zur Beschwerde legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die formgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die Beschwerdeführerin schildert die Prozessgeschichte wie folgt: