1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt eine von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Strafanzeige vom 2. September 2021 initiierte Voruntersuchung gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen von der Beschwerdeführerin behaupteter Verleumdung, evtl. übler Nachrede. Mit Schreiben vom 3. Juli 2023 erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecher D.________, eine Rechtsverzögerungsbeschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).