___ (Ortschaft) angemeldet gehabt habe. Dem Beschuldigten sei es bei seinen Äusserungen erkennbar nicht darum gegangen, den Ruf der drei Betroffenen zu schmälern, ehrbare Menschen zu sein, sondern er habe ihnen aufzuzeigen wollen, worin er deren strafbares Verhalten erblicke, welches zur besagten proviso-