(Ortschaft) mit Abwesenheit geglänzt und ihn als Schläger von G.________ (Ortschaft) betitelt (vgl. Brief vom 13.03.21, S. 2, Z. 29f. und 38ff.). [rechtliche Grundlagen Art. 173 StGB]. Vorliegend steht eine nachbarschaftliche Auseinandersetzung in Frage, bei welcher die von beiden Seiten eingesetzten Bandagen zum Zeitpunkt der gegenseitigen Anzeigeerstattungen hüben wie drü-