Sie gaben anlässlich ihrer Einvernahmen als Auskunftspersonen am 10. Juni 2021 resp. 20. Juli 2021 sinngemäss an, im Schreiben vom 13. März 2021 durch den Beschuldigten gegenüber dem jeweils anderen verleumdet worden zu sein, indem er ihnen vorgeworfen habe, ihn «verbal massiv angegriffen zu haben». Weiter habe der Beschuldigte sie im Schreiben vom 13. März 2021 genötigt, dessen Anwaltskosten zu bezahlen, ansonsten er eine Anzeige bei der Polizei erstatte. Die am 8. September 2022 durchgeführte Vergleichsverhandlung scheiterte.