20. Juli 2021 reichten die Beschwerdeführerin 1, der Beschwerdeführer 2 und der Straf- und Zivilkläger ihrerseits Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Nötigung, übler Nachrede und Verleumdung ein. Sie gaben anlässlich ihrer Einvernahmen als Auskunftspersonen am 10. Juni 2021 resp. 20. Juli 2021 sinngemäss an, im Schreiben vom 13. März 2021 durch den Beschuldigten gegenüber dem jeweils anderen verleumdet worden zu sein, indem er ihnen vorgeworfen habe, ihn «verbal massiv angegriffen zu haben».