Weiter führte der Beschuldigte aus, es sei ihm in Begleitung eines Baujuristen gelungen, an der Besprechung mit der Gemeinde am 9. (richtig: 8.) September 2020 den Vorwurf von gewerbsmässigen und lärmintensiven Metallarbeiten zurückzuweisen. Die Beschwerdeführerin 1, der Beschwerdeführer 2 und der Straf- und Zivilkläger hätten mit Abwesenheit an dieser Besprechung geglänzt. Am 16. Dezember 2020 sei er vom Beschwerdeführer 2 erneut verbal angegriffen worden. «Mit dem Vorwurf von Diebstahl hier ebenfalls der Vorwurf von Verleumdung». Da er die verbalen Angriffe von seinen Nachbarn habe abwehren müssen, seien für ihn Anwaltshonorarkosten entstanden.