Beschwerdeführerin 1 und des Beschwerdeführers 2 vom 14. April 2020 sowie des Straf- und Zivilklägers vom 25. April 2020 und der SMS des Beschwerdeführers 2 vom 16. Dezember 2020 bei der Polizeiwache G.________ (Ortschaft) vor. Er gab an, dass er durch seine Nachbarn (Beschwerdeführerin 1, Beschwerdeführer 2 und Straf- und Zivilkläger) gegenüber der Gemeinde G.________ (Ortschaft) verleumdet worden sei, in seinem Garten massiven Lärm zu generieren, unbekannte Flüssigkeiten in die Kanalisation zu leeren und Müll zu lagern, welche er zu Kunst verarbeite. Des Weiteren sei er durch die Beschwerdeführerin 1 ohne seine Einwilligung fotografiert worden.