Am 21. August 2020 wurde der Beschuldigte von der Bauverwaltung der Gemeinde G.________ (Ortschaft) zu einem Gespräch betreffend die Meldung über gewerbsmässige, lärmintensive Metallarbeiten, welche teilweise im öffentlichen Strassenbereich erfolgten und unter die Bewilligungspflicht fallen könnten, eingeladen, wobei ihm zu diesem Zeitpunkt die Namen der Anzeigeerstatter noch nicht bekannt gegeben worden waren. Das Gespräch fand am 8. September 2020 unter Beisein von Rechtsanwalt B.________ als Rechtsvertreter des Beschuldigten statt. Nachdem Rechtsanwalt B.__