2 ne nicht sein, dass ein einziger Mensch ein ganzes Quartier terrorisiere und keiner etwas dagegen tue. Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 fragten an, ob sie nun täglich die Polizei kontaktieren sollen oder die Gemeinde etwas dagegen mache. Ihrer E-Mail hängten sie mehrere Fotos an, welche das vom Beschuldigten geparkte Fahrzeug und teilweise den Beschuldigten selbst zeigten. Am 25. April 2023 reichte der Straf- und Zivilkläger bei der Gemeinde G.________ (Ortschaft) ein Schreiben betreffend den Beschuldigten ein.