2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden bestimmt auf CHF 1'200.00 und dem Beschwerdeführer im Umfang von 4/5, ausmachend CHF 960.00, auferlegt. Die Kosten im Umfang von 1/5, ausmachend CHF 240.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. Die Rückund Nachzahlungspflicht entfällt im Umfang von einem Fünftel.