Zahlungspflichten entziehen könnte, zumal er teilweise in Deutschland lebt, in Bern an einer falschen Adresse angemeldet war, zur Fahndung ausgeschrieben werden musste und erst nach zwei Monaten am 14. Juni 2023 von der Staatsanwaltschaft angehalten werden konnte (vgl. zu all diesen Punkten das Protokoll der Hafteröffnung vom 15. Juni 2023 Z. 37 ff.), am 4. August 2023 einen Einvernahmetermin angeblich aufgrund eines verpassten Fluges nicht wahrnahm (vgl. das Hafteröffnungsprotokoll vom 11. August 2023 Z. 53) und zudem gemäss neu eingereichtem Berichtsrapport vom 10. August 2023 eine Busse von CHF 200.00 gegen ihn we-