Für Erstere sind die Voraussetzungen erfüllt: Mit Blick auf das vorgeworfene Delikt, die Untersuchungshandlungen der Staatsanwaltschaft und die Untersuchungshaft des Beschwerdeführers besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass Verfahrenskosten inkl. amtliche Verteidigung sowie eine allfällige Busse oder Geldstrafe den beschlagnahmten Betrag von CHF 8'145.40 übersteigen werden. Es bestehen weiter Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer sich