Der vorliegende Beschluss ergeht unter Berücksichtigung der zusätzlich eingereichten Akten, zu welchen sich die Staatsanwaltschaft kurz und die Verteidigung nicht mehr geäussert hat. In Anbetracht der beim Beschwerdeführer am 9. August 2023 sichergestellten 46.8 Gramm Kokain und der Statistik 2022 der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin betreffend den durchschnittlichen Reinheitsgrad von beschlagnahmtem Kokain in der Konfiskationsgrösse zwischen 10 und 100 Gramm von 75% besteht ein hinreichender Verdacht, dass es sich dabei um eine qualifizierte Menge Kokain handeln dürfte und dass der überwiegende Teil da-