4. Verletzung rechtliches Gehör 4.1 Der Beschwerdeführer rügt in der Begründung seiner Beschwerde vorab eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Die Beschlagnahmeverfügung ist damit begründet, der Beschuldigte stehe im Verdacht, in einem zu klärenden Umfang am Betrieb einer Indooranlage zum Anbau von Marihuana mitgewirkt zu haben. Aufgrund seines unbekannten Aufenthalts habe nach ihm über eine längere Zeit gefahndet werden müssen und er habe letztlich per Zufall durch die Kantonspolizei Bern angehalten werden können. Dabei habe er den sichergestellten Bargeldbetrag auf sich getra-