Mit Verfügung vom 19. Juni 2023 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft CHF 8'145.40 aus den Effekten des Beschwerdeführers, welche anlässlich seiner Anhaltung am 14. Juni 2023 bei diesem sichergestellt worden waren. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 3. Juli 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Mit Stellungnahme vom 19. Juli 2023 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.