6. Zu eröffnen: - dem Beschuldigter/Beschwerdeführer, a.v.d Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Oberland, Gerichtspräsidentin R.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - Staatsanwalt C.________, Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (mit den Akten – per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Bern, 20. Juli 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: