Wie den der Kammer vorliegenden Akten entnommen werden kann, wurde der Beschwerdeführer am 21. Juni 2023 festgenommen, worauf das Zwangsmassnahmengericht am 23. Juni 2023 die Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten bis zum 20. September 2023 anordnete. Entgegen der Vorbringen der Verteidigung kann gestützt auf die aktuellen Ermittlungsergebnisse nicht davon ausgegangen werden, dass sich der Tatbeitrag des Beschwerdeführers auf ein einmaliges Begleiten eines Prüflings zum Strassenverkehrsamt beschränkt.